Geldstrafe statt Brötchen
Amtsgericht verurteilt 40-Jährigen, weil er Hausverbot in der Lohgerbe nicht beachtet hat.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BAD SÄCKINGEN. Fünf Tagessätze à 35 Euro lautete das Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen gegen einen 40-jährigen Angeklagten, der sich des Hausfriedensbruchs in der Lohgerbe schuldig gemacht hat.
Fünf Tagessätze, das sei die Mindeststrafe, erklärte Richter Rupert Stork, "weniger geht nicht". Das entspreche der vom Angeklagten verursachten ...