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Geldstrafe statt Brötchen

Amtsgericht verurteilt 40-Jährigen, weil er Hausverbot in der Lohgerbe nicht beachtet hat.  

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BAD SÄCKINGEN. Fünf Tagessätze à 35 Euro lautete das Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen gegen einen 40-jährigen Angeklagten, der sich des Hausfriedensbruchs in der Lohgerbe schuldig gemacht hat.

Fünf Tagessätze, das sei die Mindeststrafe, erklärte Richter Rupert Stork, "weniger geht nicht". Das entspreche der vom Angeklagten verursachten ...

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