Amtsgericht Freiburg

Geldstrafe für Reinigungsunternehmer, der Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt hat

BZ-Plus Der Chef eines Reinigungsunternehmens hatte es mit der Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung nicht so genau genommen. Jetzt hat er vom Amtsgericht die Quittung bekommen:  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Insgesamt muss der Angeklagte nun rund...0 Euro an die Sozialkassen nachzahlen.  | Foto: natali_mis (Adobe Stock)
Insgesamt muss der Angeklagte nun rund 57.000 Euro an die Sozialkassen nachzahlen. Foto: natali_mis (Adobe Stock)
Der Reinigungsunternehmer muss eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je zehn Euro bezahlen, weil er seinen Beschäftigten und deren Sozialversicherungen in 46 Fällen insgesamt 57.000 Euro Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Sinan Akay

Weitere Artikel