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HOCHSCHWARZWALD (zwi). Ein Möchtegern-Liebhaber, der bei seiner Angebeteten nicht zum Zuge gekommen war, stand fand sich nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor Gericht. Als sich der Abgewiesene im Oktober gegen 4 Uhr morgens auf den Heimweg gemacht hatte, fuhr er rückwärts ohne Licht gegen ein Auto, das eine Frau dort ...