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Gericht

Geldstrafe für Handwerker, der Mitarbeiter ohne Schutzanzüge mit Asbestplatten hantieren ließ

BZ-Plus Urteil am Freiburger Amtsgericht: Der unverantwortliche Umgang mit krebserregenden Abfällen hat einem 66-Jährigen eine Geldstrafe von 6500 Euro eingebracht.  

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  | Foto: Daniel Bockwoldt
Foto: Daniel Bockwoldt
Das Freiburger Amtsgericht verurteilte den Dachdeckermeister zu 130 Tagessätzen zu je 50 Euro – die Begründung: Wegen seiner beruflichen Qualifikation habe er über die Risikofaktoren des Sondermülls Bescheid gewusst.
An einem ...

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