Geld zurück für Gärtner und Hausmeister

In der Steuererklärung können Eigentümer und Mieter einige Posten geltend machen.  

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Erst müssen die Formulare der Steuerer...dienst oder das Arbeitszimmer freuen.   | Foto: dpa
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Erst müssen die Formulare der Steuererklärung ausgefüllt werden. Dann kann man sich über Rückzahlungen etwa für den Räumdienst oder das Arbeitszimmer freuen. Foto: dpa
Bald steht es an: Formulare um Formulare müssen ausgefüllt, Belege um Belege kopiert werden – das Finanzamt erwartet die Steuererklärung. Wer sich selbst daran wagt, kann viele Fehler machen. Eine Auswahl an Tipps für Immobilieneigentümer, Bauherren und Mieter:
Für eine vermietete Immobilie ...

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