Geld fürs Kind ist Pflicht
Streit um den Unterhalt: Vater sagt, er zahlte in bar – Mutter sagt, er zahlte nicht.
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TITISEE-NEUSTADT (zwi). "Nicht so ganz einfach", fand Richter André Pressel den Fall, in dem er entscheiden musste, ob ein Vater seinem Sohn den Unterhalt verweigert hatte. Nach mehr als dreistündiger Verhandlung verurteilte der Richter den 64-jährigen Hochschwarzwälder zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe mit der Auflage, für den heute 15-Jährigen künftig wieder Unterhalt zu bezahlen.
Dem gelernten Kfz-Mechaniker wurde vorgeworfen, er sei seiner Unterhaltspflicht von 2008 bis 2013 gar nicht oder nur in wenigen Einzelfällen nachgekommen. Die zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt hatte ihn im Juni 2013 wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt, nachdem mehrere Anschreiben nichts bewirkt ...