Gefährdung durch Füchse und Greifvögel
"Flugbetrieb schadet nicht".
ESCHBACH. "Bisher ist noch kein Luftschiff auf dem Flugplatz im Gewerbepark Breisgau gelandet, aber sobald einer will, kann er es tun", sagt Verbandsdirektor Werner Dammert und ist zufrieden mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Dieses hat kürzlich ein Verbot von Zeppelin-Rundflügen in der Zeit vom 15. März bis 15. Juli eines jeden Jahres auf dem Flugplatzgelände, das vom Regierungspräsidium Freiburg verfügt wurde, aufgehoben (die BZ berichtete).
Der Flugplatz, der ursprünglich ausschließlich vom Militär genutzt wurde, wird heute vom Zweckverband Gewerbepark Breisgau privat, als Sonderlandeplatz betrieben. "Das bedeutet, dass wir alles selbst finanzieren müssen, wir ...