Gebührensplitting macht keinen Sinn
Weil Kandern eine weitgehend homogene Siedlungsstruktur hat, bleibt bei der Berechnung der Abwassergebühr alles beim Alten.
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KANDERN. Landauf, landab werden die Kommunen – größere vor allem – mit der Frage konfrontiert, ob deren Berechnungsgrundlage für die Abwassergebühr noch zeitgemäß ist. "Abwassergebührensplitting" heißt das Reizwort – und bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass nicht nur – wie bislang – eine Gebühr erhoben wird für Wasser, das aus Häusern via Kanalisation in Kläranlagen geleitet wird, sondern auch für versiegelte Fläche bezahlt werden muss, über die Regenwasser abgeleitet wird. Für Kandern indes kein Thema, wie die Verwaltung hat berechnen lassen.
Kandern nämlich gilt im Sinne der Rechtsprechung zu diesem Thema, die sich auf ein Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofes beruft, als Gemeinde mit einer homogenen Siedlungsstruktur – und wird damit auch weiterhin nach altem Schema ...