Gebühren verdoppeln sich
Neue Friedhofsordnung sorgt für klare Verhältnisse und eine höhere Kostendeckung.
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EFRINGEN-KIRCHEN. Mehr als zwei Drittel der bei einer Beerdigung anfallenden Kosten wurden bisher von der Allgemeinheit getragen. Die neue Gebührensatzung will nun das Verhältnis umdrehen und eine Kostendeckung von 69 Prozent erreichen. Zudem sollen die Friedhofsordnungen auf einen einheitlichen Stand gebracht werden.
"Die bisher gültigen Friedhofssatzungen stammen meist noch aus der Zeit vor der Gemeindereform", erläutert Hauptamtsleiter Silbereisen den Ansatz ...