Gebühr nimmt dritte Hürde
Lob und Kritik zu Langzeitstudiengebühren-Urteil / Klägerin kündigt Verfassungsbeschwerde an.
Dorothee Menhart
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FREIBURG. In dritter Instanz sind gestern vom Bundesverwaltungsgericht in Berlin die in Baden-Württemberg erhobenen Langzeitstudiengebühren für rechtens erklärt worden. Wissenschaftsminister Frankenberg freute sich über das "Erfolgsmodell Langzeitstudiengebühr". Eine der Klägerinnen kündigte an, dass sie Verfassungsbeschwerde einlegen werde.
Die 1997 eingeführten Studiengebühren in Höhe von 1000 Mark pro Semester werden fällig, wenn ein Student seine ...