Gartenhütten contra Landschaftsschutz
Rund 40 Prozent der Freiburger Gemarkungsfläche gilt als Schutzgebiet / Behörden verzichten auf systematische Kontrollen der errichteten Gebäude.
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Wer sich am Schönberg, am Schlossberg, in Kappel, im Mooswald oder am Rosskopf als Spaziergänger bewegt, tut das in geschützter Landschaft. 5900 Hektar oder 40 Prozent der Freiburger Gemarkung unterliegen dem Landschaftsschutz. Den meisten Freiburgern dürfte das gar nicht bewusst sein. Wer aber in seinem solchen Gebiet ein Stück Land oder einen Garten bewirtschaftet, sollte sich mit den Regeln und Vorschriften vertraut machen.
Unter den Eigentümern oder Pächtern in den Obstgartengebieten an der Nordseite des Schönbergs in den St. Georgener Gewannen "Grund" und "Sängerruhe", die zum Landschaftsschutzgebiet "Mooswald" gehören, gibt es offenbar erhebliche Wissenslücken. Ein Gartengrundstück ...