Garantie wird verlängert
Der Bundestag hat gestern den Schuldrecht-Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches reformiert.
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BERLIN. Auch das altehrwürdige Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) muss ab und zu reformiert werden. Gestern hat der Bundestag eine umfassende Modernisierung des Schuldrecht-Teils beschlossen. Hier geht es um den Teil des BGB, in dem die Abwicklung von Verträgen geregelt ist.
Wichtigste Änderung für Handel und Verbraucher: Beim Kauf von Waren wird die Gewährleistung auf zwei Jahre verlängert. Tritt ein produktionsbedingter Mangel auf, kann der Käufer den Kauf rückgängig machen, den Kaufpreis mindern oder kostenlose Nachbesserung ...