Urteil
Garantie für Gebrauchtwagen verfällt nicht, wenn man zu einer freien Werkstatt geht
Die Garantie für Gebrauchtwagen kann nicht mit einer Verpflichtung zu Wartungen oder Inspektionen des Autos nur in Vertragswerkstätten gekoppelt werden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KARLSRUHE (dpa). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden (Az.: VIII ZR 206/12).
Damit unterscheidet sich das Verfahren laut BGH bei Gebrauchtwagen grundsätzlich von dem bei Neuwagen. Beim Neukauf können Autohäuser eine Gratisgarantie anbieten mit der Bedingung, dass die Käufer regelmäßig ...