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Ganges zum lebenden Wesen erklärt

Gerichtsurteil in Indien soll helfen, Flüsse zu schützen.  

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DEHRADUN (AFP). Der Ganges und ein weiterer als heilig verehrter Fluss in Indien sind zu juristischen Personen erklärt worden. Der Ganges und sein Nebenfluss Yamuna seien "lebende Wesen mit dem Status einer moralischen Person", entschied ein Gericht im nordindischen Bundesstaat Uttarakhand. In der Folge können Bürger im Namen der Flüsse vor Gericht ziehen.

Die Einstufung durch das Gericht soll dazu beitragen, die beiden Flüsse wirksamer vor Verschmutzung zu bewahren. "Die Lage erfordert außergewöhnliche Maßnahmen, um diese Flüsse zu schützen und zu erhalten", begründete das Gericht seine Entscheidung. Sanjay Upadhyay, ein auf Umweltfragen spezialisierter Anwalt, sagte der Nachrichtenagentur AFP, er hoffe, "dass sich die Symbolik dieser Entscheidung vor Ort konkretisiert".

Der Ganges ist stark durch Industrieabwässer und andere Abwässer und Müll verschmutzt. Der riesige Strom zieht dennoch jeden Tag hinduistische Pilger an, die dort traditionelle Riten praktizieren oder die Asche verstorbener Angehöriger verstreuen. Auch der Yamuna wird von Hindus für rituelle Waschungen genutzt.

Vorige Woche hatte bereits in Neuseeland das Parlament den Fluss Whanganui zu einer juristischen Person erklärt, weil das Gewässer von den Maori als heilig verehrt wird. Das Votum galt als die erste derartige Entscheidung weltweit.

Ressort: Panorama

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