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"Fußgänger hat keine Knautschzone"

37-Jähriger muss Geldstrafe zahlen, weil er beim Rückwärtsfahren einen Passanten übersehen hat / Berufung gescheitert.  

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Der stärkste Teilnehmer im Verkehr ist...abe er auch eine große Verantwortung.   | Foto: Symbolfoto: dpa
Der stärkste Teilnehmer im Verkehr ist laut Staatsanwaltschaft der Autofahrer, daher habe er auch eine große Verantwortung. Foto: Symbolfoto: dpa

BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT (sus). Reicht es als Autofahrer aus, sich beim Rückwärtsfahren nur über die Rückenlehne zu beugen und auf einen Blick in den Rück- und Seitenspiegel zu verzichten? Nein, befand Richter Johannes Daun vom Landgericht Waldshut- Tiengen und verwarf die Berufung des 37-jährigen Angeklagten mit Einschränkung als unbegründet.

Der Autofahrer hatte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen von September 2014 Berufung eingelegt. Das Urteil damals: 30 Tagessätze à 45 Euro und ein Monat ...

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