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Fummelei: Strafbefehl rechtskräftig

Wegen tätlicher Beleidigung wurde ein 40-Jähriger vom Amtsgericht Kenzingen zu einer Geldstrafe verurteilt.  

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KENZINGEN (hü). Handgreifliche Zudringlichkeiten und Missachtung brachten einen 40-Jährigen vor Gericht. Der Mann hatte einen Strafbefehl wegen tätlicher Beleidigung erhalten, dagegen aber Einspruch eingelegt. ...

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