Für Landwirte könnte es teuer werden
In Freiamt werden die Hebesätze für die Grundsteuer sich am unteren Ende der Skala einpendeln. Das entschied der Gemeinderat.
Das Transparenzregister des Landes hatte Freiamt eine Spanne von 182 bis 202 v. H. als aufkommensneutral genannt. Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt, auch weil hier erst lediglich 25 Prozent der Veranlagungen seitens des Finanzamts vorliegen, unverändert bei 340 v. H. "Wir müssen hier am unteren Ende umsetzen, was oben beschlossen wurde", so Reinbold-Mench. Sie verwies vor allem auf die Veränderungen bei den landwirtschaftlichen Gebäuden. Während früher die Gesamtfläche eines Hofes unter die Grundsteuer A fiel, werden jetzt die Wohngebäude mit der Grundsteuer B veranlagt. Dadurch kämen auf die Landwirte mitunter deutliche Belastungen zu. "Vor allem auf die, die bei der Veranlagung versäumten, zwischen Wohn- und Arbeitsflächen zu unterscheiden, und auch keinen Widerspruch bei der Mitteilung des Grundsteuermessbetrags einlegten", so die Bürgermeisterin. Hier würde das Finanzamt den Anteil der Wohnfläche schätzen. Da seien die Bescheide rechtskräftig und keine Korrektur mehr möglich.
Auch für unbebaute, baureife Grundstücke wird zukünftig mehr Grundsteuer anfallen, da ja in Baden-Württemberg, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die Berechnung der Steuer lediglich nach der Fläche, nicht jedoch nach der Art der Bebauung erfolgt. Von daher werden Bauplätze wie bebaute Grundstücke behandelt. Politisch gewollt sei hier eine Bebauung. Eine eigene Grundsteuer C für diese Grundstücke werde es daher voraussichtlich nicht geben, so Reinbold-Mench.
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