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Wird das Fahrrad nachweislich nur betrieblich genutzt, braucht der Arbeitnehmer steuerlich nichts zu beachten. Foto: mirkomedia (stock.adobe.com)
Unter Angestellten gilt ein Dienstwagen oft als Privileg. "Ob der Arbeitnehmer den Wagen nur dienstlich oder auch privat nutzen kann, entscheidet jeweils die Firma", betont Michael Beumer von der Stiftung Warentest. Häufig bezahlt der Arbeitgeber die Anschaffung sowie die Versicherung, Inspektionen, Reparaturen und den Sprit. ...