Für den Unfall nicht verantwortlich
Nach Gresgener Scheibenfeuer-Unfall mit Verletzten: Amtsgericht Schönau stellt Verfahren gegen Narrenzunft Gresgen ein.
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SCHÖNAU. Weil der Narrenzunft Gresgen die Organisation des Scheibenfeuers am 9. März 2014, bei dem zwei Personen schwer verletzt wurden, vor dem Amtsgericht Schönau nicht nachgewiesen und deshalb den drei Vorstandsmitgliedern auch keine Schuld anzulasten war, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt.
Den drei Angeklagten dürfte nach dieser Entscheidung ein Stein vom Herzen gefallen sein und von den zahlreichen Zuhörern im überfüllten Gerichtssaal gab es lautstarke Beifallsbekundungen. ...