Für den Erhalt des Gewerbekanals
Anlieger wollen nicht auf das überlieferte Wasserrecht verzichten / Der L 123-Ausbau macht eine Entscheidung erforderlich.
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MÜNSTERTAL. Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 123 im unteren Münstertal wirft seine Schatten voraus – unter anderem auch für einige Grundstücksanlieger an der Nahtstelle zwischen den Ortsteilen Hof und Wasen. Diese liegen am rund 400 Meter langen Hofsägekanal, der immer noch Wasser führt und im Zuge des Straßenausbaues, nicht zuletzt aus Kostengründen, aufgegeben werden soll. Dagegen hat jetzt – kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist am 1. März – ein Dutzend Kanalanlieger beim Bauamt der Gemeindeverwaltung Einspruch erhoben.
Die Anlieger erinnern einerseits an die bedeutende Historie der Wasserkanäle für das Gewerbe in Münstertal, andererseits an die touristischen Vorhaben einiger Anlieger, auf ihrem ...