Account/Login

Fünf Stufen ab Januar

BZ-Gastbeitrag zur Reform der Pflegeversicherung.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Ab dem 1. Januar gelten im Bereich der Pflege neue Richtlinien. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs darf niemand schlechter gestellt werden. Personen, die bereits Leistungen beziehen, sollen keinen neuen Antrag auf Begutachtung stellen müssen.

Wenn der Bedürftige weiterhin bis zum 31. Dezember 2016 Leistungen der Pflegeversicherung erhält (oder diese zumindest bis dahin beantragt hat) und ambulant gepflegt wird, sind keine Änderungen zu erwarten. Der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel