Fünf Stufen ab Januar
BZ-Gastbeitrag zur Reform der Pflegeversicherung.
Falk Leibenzeder
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Ab dem 1. Januar gelten im Bereich der Pflege neue Richtlinien. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs darf niemand schlechter gestellt werden. Personen, die bereits Leistungen beziehen, sollen keinen neuen Antrag auf Begutachtung stellen müssen.
Wenn der Bedürftige weiterhin bis zum 31. Dezember 2016 Leistungen der Pflegeversicherung erhält (oder diese zumindest bis dahin beantragt hat) und ambulant gepflegt wird, sind keine Änderungen zu erwarten. Der ...