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Fünf Jahre Haft für Bankkaufmann

Gericht stuft die 122 Untreuefälle als " besonders schwer" ein / Sparkassenverband soll zivilrechtliche Verantwortung prüfen.  

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LAHR. Das Urteil ist gesprochen: Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg hat gestern den 46-jährigen ehemaligen Firmenkundenberater der Sparkasse Lahr-Ettenheim zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt.

Derweil hat der Lahrer Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller in seiner Eigenschaft als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse den Sparkassenverband mit der Prüfung beauftragt, inwieweit die Spielbank, ehemalige und derzeitige Mitglieder des Sparkassenvorstands sowie Mitarbeiter unterhalb der Vorstandsebene zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Eine derartige Prüfung, so Müller in einer Pressemitteilung, sei im April vom Verwaltungsrat beschlossen, bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Landgericht jedoch zurückgestellt worden. Liege das Ergebnis der Prüfung vor, werde sich der Verwaltungsrat mit ihm beschäftigen.

Heinz Walter, Vorsitzender Richter der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts in Offenburg, sagte gestern in seiner Begründung des Urteils, dass im Verlauf des Verfahrens möglicherweise phasenweise "das Blickfeld verschoben" wurde. Obwohl die Frage, ob es Umstände gegeben habe, die das Vorgehen des Angeklagten erleichtert haben könnten, eine zentrale gewesen sei, müsse darauf hingewiesen werden, dass es um Taten ginge, die allein der Angeklagte zu verantworten habe. Einzig er sei vor Gericht gestanden - "niemand sonst".

Gericht: Nur Bankkaufmann war auf der Anklagebank

Allerdings, so der Vorsitzende bei der Auflistung der Punkte, die für den Angeklagten sprächen, hätten die Umstände in der Sparkasse das Vorgehen des Angeklagten "erleichtert". Mitnichten aber könne es um die Frage einer Mitschuld gehen. Trotz aller Mängel: Niemand in der Sparkasse habe fahrlässig gehandelt. Vielmehr habe der Angeklagte seiner Autorität wegen beispielsweise die beiden Kassierer "in Pflichtverletzungen verstrickt".

Gegen den Angeklagten spreche auch, dass er Warnungen missachtet habe und mit seinen Taten bei der Sparkasse "und den Banken insgesamt vielleicht" einen "erheblichen Flurschaden" angerichtet habe. Nachdem das Vertrauen zu Kollegen so schamlos ausgenutzt worden sei, sei das Klima in der Sparkasse, so sei zu vernehmen, "vergiftet".

Die Rolle der Spielbank in Baden-Baden schätzte Walter in seiner Urteilsbegründung durchaus kritisch ein. Das Casino habe von Ende 1998 an "allen Anlass zur Abklärung" gehabt. Die Casinospitze, das hätten Zeugenaussagen glaubhaft dargelegt, habe Bescheid gewusst, dass hier kein gewöhnlicher Spieler am Werke sei. Dies belege auch die Entscheidung der technischen Direktion, eine Auskunftei einzuschalten. In der Folgezeit sei dies jedoch zum "Feigenblatt" geworden, um die Augen zu zumachen".

Trotz der vom Gericht anerkannten verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten für sämtliche Taten, hat das Gericht sie als "besonders schwer" eingestuft.

Auf 13 Millionen Mark beläuft sich der Schaden

Damit folgte das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die diesen Punkt damit begründet hatte, der Angeklagte sei "Amtsträger" gewesen. Die Kammer, sagte Richter Walter, habe die Rechtsprechung dahingehend überprüft und sei zum Schluss gekommen: Der Angeklagte "ist dies". Damit sei der Strafrahmen für die Kammer zwischen etwa vier und sieben Jahren Haft definiert gewesen. Bestraft werden mit fünf Jahren Haft 122 Fälle der Untreue, die in 81 Fällen von Urkundenfälschungen begleitet wurden. Den Gesamtschaden, der der Sparkasse Lahr-Ettenheim entstanden ist, bezifferte der Vorsitzende Richter mit etwa 13 Millionen Mark.

Ressort: Zisch

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