Fröhnd erhöht Hebesätze für die Grundsteuer
In Fröhnd steigen ab 2025 die Hebesätze für beide Grundsteuern. Und zwar ziemlich kräftig. Das hat Folgen für Hausbesitzer, aber auch für Landwirtschaft und Industrie.
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Die bauliche Qualität und Ausstattung der auf den Grundstücken befindlichen Gebäude spielt dabei keine Rolle. Bei der die Land- und Forstwirtschaft betreffenden Grundsteuer A wurde das Bundesmodell übernommen.
Zum Erreichen des bisherigen Grundsteueraufkommens müssen die Hebesätze im Zuge der neuen Spielregeln zwangsläufig angehoben werden. Und zwar deutlich: So muss die Gemeinde Fröhnd den Hebesatz der Grundsteuer A um 59,52 Prozent von bislang 420 auf 670 erhöhen. Der Hebesatz der Grundsteuer B steigt von 420 auf 570 – eine Steigerung um 35,71 Prozent.
Notgedrungen gab der Gemeinderat den neuen, ab 1. Januar 2025 geltenden Hebesätzen sein einstimmiges Votum. Bürgermeister Michael Engesser machte noch einmal deutlich, dass Fröhnd durch die Anpassung keinen Gewinn, sondern einzig eine Aufkommensneutralität anstrebt. Er verwies darauf, dass ungeachtet der aufkommensneutralen Gestaltung manche Steuerpflichtige eine sogenannte "Belastungsverschiebung" zu spüren bekämen. "Manche werden mehr bezahlen müssen als bisher, andere aber auch weniger." Engesser betonte: "Jeder Bürger, dem es nicht passt, hat das Recht, beim Finanzamt Einspruch zu erheben. Uns als Gemeinde sind die Hände gebunden."
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