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Finanzen

Friedenweiler passt Grundsteuern an

Der Gemeinderat in Friedenweiler hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer 2025 beschlossen. Kämmerer Michael Straetker erklärt, wie die Reform aufkommensneutral bleibt und wer zukünftig mehr zahlen muss.  

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Durch die Neuberechnung der Grundsteue...m Steuereinkommen der Gemeinde nichts.  | Foto: Sonja Niederer
Durch die Neuberechnung der Grundsteuer ändert sich am Steuereinkommen der Gemeinde nichts. Foto: Sonja Niederer
Kämmerer Michael Straetker erläuterte in der Sitzung die Eckdaten zu den neuen Hebesätzen der Grundsteuer. Anfang September habe das Finanzministerium für die Grundsteuer B das sogenannte Transparenzregister veröffentlicht, so Straetker. Darüber können Steuerpflichtige für eine bestimmte Gemeinde eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen abfragen, die aus Sicht des Finanzministeriums aufkommensneutral ist. Für Friedenweiler werde darin ein Hebesatzkorridor von 293 bis 323 von Hundert ausgewiesen, so Straetker.

Die Verwaltung möchte den Hebesatz und das zu erwartende Grundsteueraufkommen so kalkulieren, dass die sogenannte "Aufkommensneutralität" gegeben ist. Das bedeutet, dass sie nicht mehr einnimmt als vorher.

Auf der aktuellen Grundlage der bisher festgesetzten Messbeträge bei ungefähr 95 Prozent aller Objekte würde das Grundsteueraufkommen 2024 bei der Grundsteuer B im Jahr 2025 mit einem Hebesatz von 310 von Hundert erreicht werden. Der bisherige Hebesatz lag bei 380 von Hundert. Zu beachten sei, so Straetker, dass die bereits erwähnte Aufkommensneutralität sich ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen in einer Gemeinde insgesamt, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen bezieht.

Innerhalb der verschiedenen Grundstücksarten komme es auch zu Belastungsverschiebungen, erläuterte Michael Straetker. Insbesondere im Bereich der Grundsteuer B seien diese Verschiebungen Ausdruck des Bodenwertmodells des Landesgrundsteuergesetzes, bei dem die Gebäudewerte nicht berücksichtigt werden. Da ausschließlich die Bodenwerte maßgeblich sind, führe etwa eine Bebauung mit einem hochwertigen Neubau zu keiner höheren Grundsteuerbelastung für den Steuerpflichtigen, andererseits führt ein eher einfaches und altes Gebäude für den Steuerpflichtigen nicht zu einer geringeren Grundsteuerbelastung, so der Kämmerer. So werden ab 2025 die Besitzer eines großen Grundstücks von etwa 1200 Quadratmetern mit einem Wohnhaus 882 Euro anstatt bisher 456 Euro bezahlen müssen, was eine Steigerung von 93 Prozent bedeutet.

Die Besitzer eines Hauses auf einem kleinen Grundstück von 400 bis 500 Quadratmetern werden anstatt wie bisher mit 243 Euro künftig mit 148 Euro besteuert – 61 Prozent weniger. Die Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Wohnblock bezahlen anstatt wie bisher 167 Euro künftig noch rund 48 Euro, was eine Reduzierung von rund 71 Prozent bedeutet. Teuer wird es für die Besitzer von unbebauten Baugrundstücken. Bei ihnen steigt die Besteuerung von 27 Euro auf 303 Euro, was eine Steigerung von stolzen 1100 Prozent bedeutet.

Bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) sei aufgrund der noch geringen Datenlage (65 Prozent aller Objekte) lediglich eine ungenaue Berechnung möglich, so der Kämmerer weiter. Diese würde momentan bei 485 von Hundert landen. Die Gemeinde schlage aufgrund der noch zu geringen Datenbasis eine Erhöhung der Grundsteuer A von 365 auf 400 von Hundert vor.

Michael Straetker meinte, dass sich bei den meisten Bürgern durch die Änderung der Hebesätze finanziell nicht viel ändern werde. An der Verteilung könne die Gemeinde nichts beeinflussen, ergänzte Bürgermeister Matt. Sie könne nur durch die Festlegung der Hebesätze etwas bewirken. "Ganz gerecht wird es nie sein", ergänzte Matt.

Beide Hebesätze sollten nächstes Jahr bei besserer Datenlage nochmals überprüft werden. Dann würden die Satzungen auch wieder im Rahmen der Haushaltsverhandlungen beschlossen, so Straetker. Die Gewerbesteuer bleibe mit einem Hebesatz von 350 von Hundert gleich, müsse aber mit dieser Satzung mitbeschlossen werden, antwortete Straetker auf Nachfrage von Gemeinderätin Marina Winterhalder. Der Gemeinderat stimmte der neuen Satzung zu. Sie tritt zum Jahreswechsel in Kraft.

Ressort: Friedenweiler

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 16. November 2024: PDF-Version herunterladen

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