Fremdgehen per Telefon
Ein 37-Jähriger rief von der Nachbarwohnung aus 0190-Nummern an - und muss nun zahlen.
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LAUFENBURG/BAD SÄCKINGEN. Telefonieren ist teuer - zumindest dann, wenn man 0190-Nummern wählt. Strafbar ist das im Grunde auch nicht - es sei denn, man benutzt den Apparat des ahnungslosen Nachbarn. Ein 37-jähriger Lkw-Fahrer aus einem Teilort von Laufenburg, der just dies getan hat, ist nun vom Amtsgericht Bad Säckingen wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen à 26 Euro verurteilt worden.
Dem Mann wurde vorgeworfen, sechs Mal die unverschlossene Wohnung des 39-jährigen Nachbarn betreten und von dort teure 0190-Nummern angerufen zu haben - für rund 170 Euro. Da die Anrufe zumeist am ...