Freispruch für Kownatzki
Beweislage zeigt keine vorsätzliche Insolvenzverschleppung.
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. Die Verhandlung wegen des Vorwurfes der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung ging in Abwesenheit des ehemaligen alleinigen Geschäftsführers des Öflinger Zahnrad- und Getriebeherstellers Kownatzki mit einem Freispruch aus. Vor Gericht sollte erneut geklärt werden, ob der Insolvenzantrag zu spät gestellt wurde (BZ berichtete). Richterin Ulrike Götz vom Amtsgericht Bad Säckingen sah keine wirtschaftskriminalistischen Beweisanzeichen für eine solche Tat.
Trotz der von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 120 Euro entschied sich Richterin Ulrike Götz am vergangenen Montag für einen Freispruch. So habe die ...