Freispruch für einen Handwerker
Anklage gegen Elektrofachmann wegen gefährlicher Brandstiftung und fahrlässiger Tötung wird gerichtlich fallen gelassen.
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SCHOPFHEIM. Mit einem glatten Freispruch durch Amtsrichter Stefan Götz endete nach vier Verhandlungsterminen vor dem Amtsgericht Schopfheim die Anklage gegen einen 29-jährigen Elektronikfachmann wegen gefährlicher Brandstiftung in Verbindung mit fahrlässiger Tötung.
Auch der Staatsanwalt konnte dem Angeklagten keinerlei fehlerhafte Reparaturleistung, die zum verheerenden Brand am 9. Dezember 2011 in Fahrnau geführt haben soll, nachweisen, und plädierte ...