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Freispruch für Bauleiter

  • Fr, 15. November 2013
    Rheinfelden

     

Sexuelle Nötigung und Körperverletzung lassen sich in zweiter Instanz nicht nachweisen.

RHEINFELDEN/FREIBURG. Was tun in einem Strafprozess, in dem Aussage gegen Aussage steht? Die Richter haben keine Wahl, sie müssen eine Entscheidung treffen. Entweder sprechen sie nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" frei oder sie haben keine Zweifel und verurteilen ihn. Im Fall des wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung am Arbeitsplatz angeklagten Bauleiters aus Rheinfelden haben sich die Berufungsrichter am Landgericht Freiburg am Donnerstag für einen Freispruch nach dem Zweifelsgrundsatz entschieden.

Mit dem Freispruch hatte die Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Lörrach Erfolg. Dort war er zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einem Schmerzensgeld von 2000 Euro verurteilt worden.
In seinem letzten Wort hatte der 47-jährige Angeklagte wiederholt, dass er seiner ...

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