Schweizer Grenze

Freihandel gilt nicht für Pizza und Pasta

Lieferanten aus der Bundesrepublik dürfen nach wie vor keine Pizzen in die Schweiz liefern, ohne zuvor aufwändige Zollformalitäten zu durchlaufen. Warum?  

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FREIBURG. Der Freihandel mit Pizza und Pasta findet auch künftig seine Grenze an der Deutsch-Schweizer Grenze. Denn Lieferanten aus der Bundesrepublik dürfen nach wie vor keine Pizzen in ...

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Schlagworte: Uwe Böhm

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