Weniger Sitzungen,verkürzte Öffnungszeiten: Der Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus ist auch in den Freiburger Gerichten ein Thema. Der Rechtsschutz für Bürger soll gewährleistet bleiben.
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Menschen, die aus einem Coronarisikogebiet kommen, infiziert sind oder sich in häuslicher Quarantäne befinden, dürfen das Freiburger Landgericht derzeit nicht betreten (Archivbild). Foto: Rita Eggstein
Ein am Montagnachmittag veröffentlichter Beschluss des Ministerrats vom 13. März besagt, dass seit gestern vorläufig bis 19. April alle nicht notwendigen sozialen Kontakte in der Justiz auf ein Minimum zu reduzieren sind. Die Anwesenheit in den Gerichten ...