Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält die neue Grundsteuer für verfassungsgemäß. Was dieses Urteil für die Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet, erklärt der Steuerrechtler Thomas Huber aus Freiburg.
BZ: Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat diese Woche zwei Musterklagen abgewiesen und das Landesgrundsteuergesetz, das ab 2025 greift, für verfassungsgemäß erklärt. Wie geht es nun für Eigentümer weiter?
Huber: Die Kommunen werden jetzt ihre individuellen Hebesätze für die Grundsteuer festsetzen, auf deren Basis dann die Grundsteuer für das Jahr 2025 berechnet wird. Dann werden die ...