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Corona und Arbeitsrecht

Freiburger Arbeitgeber will Impfstatus seiner Angestellten wissen

BZ-Abo Listen mit Impf-Verweigerern und unverhohlene Kündigungs-Drohungen: Das Jugendhilfswerk in Freiburg will wissen, ob seine Mitarbeiter geimpft sind. Dabei sind Angestellte nicht auskunftspflichtig.  

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Kann für den Café-Besuch geprüft werde...1; der Impfausweis mit Corona-Impfung.  | Foto: Michael Bamberger
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Kann für den Café-Besuch geprüft werden, nicht aber am Arbeitsplatz – der Impfausweis mit Corona-Impfung. Foto: Michael Bamberger
Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Eine Impfpflicht gibt es nicht. Das stellt Arbeitgeber vor ein Problem. Denn viele haben ein Interesse daran, dass ihre Angestellten geimpft sind – zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern. Das Jugendhilfswerk hat nun mit einem Schreiben mit kaum versteckter Drohung für Ärger gesorgt.
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