20-Jähriger bekommt keine Jugendstrafe für sexuelle Nötigung
Acht Monate Jugendstrafe lautete das Urteil des Amtsgerichts Freiburg für einen 20-Jährigen wegen sexueller Nötigung. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht bekam er nun ein milderes Urteil.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Ein 20-Jähriger ist im Berufungsverfahren vor der Jugendkammer des Landgericht Freiburg wegen sexueller Nötigung zu 50 Arbeitsstunden, 500 Euro Geldauflage für eine Beratungsstelle und drei Gesprächsterminen bei Pro Familia verurteilt worden. Im erstinstanzlichen Verfahren am Amtsgericht hatte ...