Frauen müssen ihr Gesicht zeigen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hält Frankreichs Burka-Verbot für verhältnismäßig.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In Frankreich dürfen Frauen keinen Schleier wie hier den Niqab tragen.   | Foto: dpa
In Frankreich dürfen Frauen keinen Schleier wie hier den Niqab tragen. Foto: dpa

STRASSBURG. Das französische Burka-Verbot verstößt nicht gegen die europäischen Menschenrechte. Eine französische Burkaträgerin scheiterte jetzt mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Seit 2011 ist es in Frankreich untersagt, in der Öffentlichkeit Kleidungsstücke zu tragen, die das Gesicht verhüllen. Gemeint sind damit zum Beispiel die in Afghanistan üblichen Burkas, bei denen auf Augenhöhe ein Stoffgitter ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel