Fotos: Das Chaos bei der Mehrwertsteuer
Tomatenmark hat einen anderen Mehrwertsteuersatz, als Tomatenketchup. Hundefutterkäufer müssen weniger Mehrwertsteuer zahlen, als Babywindelkäufer. Einige Beispiele für das Steuerwirrwarr in Bildern.
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19 Prozent Mehrwertsteuer: Tomatenketchup und Tomatensoße. Foto: fotolia.com/Melisback
Wer im Fastfood-Restaurant eine Currywurst zum Mitnehmen isst, zahlt den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Foto: ZB
Für Kartoffeln zahlt man sieben Prozent Mehrwertsteuer, für Süßkartoffeln aber neunzehn Prozent. Foto: dpa
Hausschweine schlagen mit sieben Prozent Mehrwertsteuer zu Buche. Foto: Benjamin Bohn
Für Wildschweine gilt der volle Mehrwertsteuersatz – auch wenn sie zahm sind. Foto: ddp
Der Pilz des Jahres 2010, die Schleiereule, ist in diesem Fall nicht mit Essig haltbar gemacht – Sieben Prozent Mehrwertsteuer. Foto: dpa
Da freuen sich die Damen: Für Rennpferde gilt der gemäßigte Mehrwertsteuersatz. Foto: dpa
Er ist der Esel – für ihn gilt die volle Mehrwersteuer. Allerdings nur in lebendem Zustand, geschlachtet gilt der ermäßigte Satz. Foto: dpa
Nach wie vor mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz: gedruckte Ausgaben von Zeitungen. Foto: Dominic Rock
Sie werden voll besteuert: Kinderwindeln. Foto: fotolia.com/Gaby Kooijman
Für das Futter dieser kleinen Freunde ist nur der ermäßigte Steuersatz notwendig. Foto: usage worldwide, Verwendung weltweit
Eigentlich kein Luxus: Mineralwasser. Für das kühle Nass ist trotzdem die volle Mehrwertsteuer fällig. Foto: ddp
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