Folgen eines rituellen Feuers im Haus
Denzlinger Täter schuldunfähig.
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DENZLINGEN/FREIBURG. Eine rituelle Reinigung mit Feuer und Rauch war nach Überzeugung des Landgerichts Freiburg die Ursache für den Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus in Denzlingen am 2. August 2004. Das Gericht hat den damaligen Mieter der fahrlässigen Brandstiftung überführt und seine Unterbringung in die Psychiatrie angeordnet.
Ein Nachbar hatte sich auf dem Balkon eine Zigarette angesteckt, als er dichten Qualm in der Nachbarwohnung bemerkte. Er rannte hinüber und klingelte. Ein Mann öffnete, im Wohnungsflur ...