Flammen gegen Wildwuchs
Böschungspflege mit Feuer ist nicht nur am Kaiserstuhl, sondern auch in Teilen des Breisgaus erlaubt.
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KREIS EMMENDINGEN (us). Feuer zur Böschungspflege kann in diesem Winter wieder im gesamten Kaiserstuhl eingesetzt werden. Erstmals ist Feuerökologie in der Wintersaison auch für die Böschungen in Malterdingen, Kenzingen, Herbolzheim sowie auf den Teninger Gemarkungen Nimburg und Köndringen erlaubt. Auch in diesen Gemeinden darf nach den am Kaiserstuhl entwickelten Regeln seit 1. Dezember Feuer zur Böschungspflege eingesetzt werden. Außerhalb dieser Gebiete besteht weiter das Brennverbot nach dem Naturschutzgesetz.
Grundlage für den Einsatz von Feuer ist eine entsprechende Allgemeinverfügung der Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen: Damit gilt für den Kaiserstuhl und ...