Online-Handel

Fiskus schaut bei Onlinehandel genauer hin

Der Steuerbetrug im Onlinehandel kostet den Staat jedes Jahr viel Geld. Er setzt auf gezielte Kontrollen. Warum lohnt sich das für Baden-Württemberg?  

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Fiskus prüft gewerbliche Verkäufe im Internet. (Foto Illustration)  | Foto: Sina Schuldt/dpa
Fiskus prüft gewerbliche Verkäufe im Internet. (Foto Illustration) Foto: Sina Schuldt/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die baden-württembergischen Finanzämter werten gezielt Verkäufe über Internetmarktplätze aus, um unversteuerte Einnahmen aufzuspüren. Zwischen 2019 und 2023 wurde ein Steuer-Mehrergebnis im Onlinehandel von rund 17,5 Millionen Euro festgestellt, wie Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) in Stuttgart mitteilte. 

An verschiedene Online-Marktplätzen wurden Sammelauskunftsersuchen gerichtet. Die dadurch an die Finanzverwaltung übermittelten Daten wurden von der Sondereinheit für Steueraufsicht in Baden-Württemberg (SES) aufbereitet und als Kontrollmaterial an die Finanzämter weitergeleitet. Bei der seit 2014 bestehenden SES sind rund zehn Finanzfachleute tätig.

Splett sagte: "Unsere Sondereinheit sorgt für mehr Steuergerechtigkeit, in dem sie systematisch Steuervermeidung nachgeht. Gerade durch Steuerbetrug im Onlinehandel gehen dem Staat hunderte Millionen Euro verloren." Deshalb sei es wichtig, auch in diesem Bereich verstärkt zu kontrollieren.

Nach Angaben des Finanzministeriums müssen bestimmte gegen Vergütung erbrachte Tätigkeiten auf digitalen Plattformen vom Betreiber gemeldet werden. Darunter fällt auch der Verkauf von Waren, wie ein Sprecher mitteilte. Hintergrund ist das seit 2023 geltende Plattformen-Steuertransparenzgesetz. 

Beim Verkauf von Waren besteht keine Meldepflicht, wenn pro Plattform innerhalb eines Jahres in weniger als 30 Fällen Waren verkauft und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde. Dabei wird auf die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse abgestellt. Auf die Anzahl veräußerter Artikel kommt es nicht an.

Fiskus interessiert sich für Vermietungen über Airbnb

Der Fiskus ist zugleich Vermietern auf der Spur, die die Vermittlungsplattform Airbnb nutzen und ihre Einnahmen nicht versteuern. Hier seien 356 Kontrollmitteilungen an die Finanzämter übergeben worden, teilte ein Sprecher Spletts mit. Das steuerliche Mehrergebnis liegt derzeit bei knapp 95.000 Euro. Da die Auswertungen bisher nicht abgeschlossen seien, stellten die Werte lediglich einen Zwischenstand dar.

Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hatte gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb mit Sitz in Irland die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss.

© dpa‍-infocom, dpa:250301‍-930‍-390409/1

Schlagworte: Gisela Splett
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