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Die Steuerbefreiung für Unternehmenserben kann im wesentlichen bestehen bleiben, weil sie der Sicherung von Arbeitsplätzen dient. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Nur bei den Modalitäten der Steuerbefreiung ziehen die Karlsruher Richter etwas die Zügel an.
Seit einer Neuregelung im Jahr 2008 müssen Unternehmenserben kaum noch Steuern zahlen, wenn sie das Unternehmen einige Jahre ...