Finanzamt passt Bescheide an
Nur wer keine Angaben zur Entfernungspauschale in der Steuererklärung für 2007 gemacht hat, muss eine Änderung beantragen
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LÖRRACH (BZ). Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember, das die Berücksichtigung der Pendlerpauschale auch für die ersten 20 Kilometer wieder ermöglicht, erreicht die Finanzämter eine Flut von Änderungsanträgen für Steuerbescheide des Jahres 2007. Diese Mühe muss sich allerdings nur machen, wer in seiner Steuererklärung für 2007 keine Angaben zur Entfernungspauschale gemacht hat. Darauf weist das Finanzamt Lörrach in einer Pressemitteilung hin.
Nur in diesen Fällen sollten sich die betroffenen Bürger unter Angabe der Steuernummer schriftlich an das für sie zuständige Finanzamt wenden, um zu ihrem Recht zu ...