Account/Login

EU-Gerichtsurteil

Filmtitel "Fack Ju Göhte" darf keine geschütze Marke werden

Millionen haben die "Fack Ju Göhte"-Filme gesehen. Aus Sicht eines EU-Gerichts schließt das aber nicht aus, dass der Titel schockieren kann. Als Marke darf er nicht geschützt werden.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Zu vulgärfür den Markenschutz  | Foto: dpa
Zu vulgärfür den Markenschutz Foto: dpa
Der deutsche Filmtitel "Fack Ju Göhte" verstößt nach einem Urteil des EU-Gerichts gegen die guten Sitten und darf daher nicht als Marke geschützt werden. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel