Urteil

Femizid im Kanton Baselland: 19 Jahre Haft wegen Mordes an Schwiegertochter

Weil er seine Schwiegertochter brutal erstochen hat, ist ein 60-Jähriger in Muttenz zu 19 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann legt Berufung gegen das Urteil ein.  

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Mit dem Strafmaß geht das Gericht in Muttenz weiter als die Staatsanwaltschaft.  | Foto: Arne Dedert (dpa)
Mit dem Strafmaß geht das Gericht in Muttenz weiter als die Staatsanwaltschaft. Foto: Arne Dedert (dpa)
Das Baselbieter Strafgericht in Muttenz hat am Montag einen 60-jährigen Kosovaren wegen Mordes an seiner Schwiegertochter zu 19 Jahren Gefängnis und einem Landesverweis von 15 Jahren verurteilt. Sein Verteidiger sagte gleich nach der Urteilseröffnung, er werde im Auftrag seines Mandanten Berufung anmelden.

Der Gerichtspräsident beurteilte die Beweggründe und Tat als "besonders verwerflich", weswegen der Tatbestand des Mordes bestehe. "Das Opfer hatte einen langen Todeskampf von zehn Minuten, es hat geschrien und um sein Leben gebettelt, was vom Beurteilten missachtet wurde", sagte er bei der Urteilsbegründung. Es sei erwiesen, dass er im Juni 2020 in seiner Wohnung in Pratteln die 24-jährigen Frau brutal mit einem Messer getötet habe. "Wir haben es mit einer regelrechten Hinrichtung zu tun", sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung.

Der Gerichtspräsident verwies auch auf die Widersprüche in den Aussagen des Beschuldigten. Gegenüber den Polizisten sagte er damals am Tatort, das Opfer habe "schlecht über die Familie geredet", daher habe er "genug gehabt und sie getötet". Später gab er an, das Opfer habe ihn mit einem Messer angegriffen, und er habe sich verteidigt. Die Frau hatte aufgrund eines Konflikts mit ihrem Mann das Gespräch mit dem Schwiegervater gesucht. Von diesem Gespräch und somit auch von der Tat gibt es vom Opfer aufgezeichnete Tonaufnahmen, die dem Gericht als Beweismittel dienten. Die Tonaufnahmen und die gerichtsmedizinischen Befunde widerlegen die Notwehrbehauptung.

Mit dem Strafmaß geht das Gericht weiter als die Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes gefordert, während der Verteidiger für maximal neun Jahre wegen vorsätzlicher Tötung plädiert hatte. Der Gerichtspräsident sagte, der Verurteilte habe sich während des Verfahrens weder geständig noch kooperativ gezeigt. Es sei bei ihm auch keine wirkliche Reue erkennbar gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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