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Kommentar

Fehler sollten im Netz nicht weggefiltert werden

BZ-Plus Richter stärken das "Recht auf Vergessenwerden" im Netz. Aber die Gesellschaft hat auch ein Recht auf Erinnern. Nur so kann sie aus Fehlern lernen.  

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Nicht jeder, der mal im Netz aufgetauc..., möchte für immer dort sichtbar sein.  | Foto: ©theaphotography  (stock.adobe.com)
Nicht jeder, der mal im Netz aufgetaucht ist, möchte für immer dort sichtbar sein. Foto: ©theaphotography  (stock.adobe.com)

Dieses Urteil wird für Diskussionen sorgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Täter auch bei schweren Straftaten ein "Recht auf Vergessen" im Internet haben, nachdem ein angemessener Zeitraum verstrichen ist. Es korrigierte damit eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Neben der juristischen hat die Problematik eine ethische Ebene: Hat die Gesellschaft nicht auch ein Recht auf Erinnern?

Schon der Philosoph Friedrich Nietzsche wusste: Man bleibt nur gut, wenn man vergisst. Vergessen zu können, hat auch etwas mit Selbsterhaltung zu tun. Hätte das menschliche ...

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