Fast für alle Wünsche offen
Friedhofssatzung der Stadt gilt als äußerst liberal – stößt aber inzwischen auch an Grenzen.
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WEIL AM RHEIN. Ob klassisches Reihengrab, stille Bestattung auf einem großen Gräberfeld, oder etwa auch Beerdigungen nach islamischen Regeln – die städtische Friedhofssatzung eröffnet Angehörigen viele Möglichkeiten, ihre eigenen Wünsche oder die der Verstorbenen zu erfüllen. Gleichwohl stößt man inzwischen mit der recht liberalen Handhabung an Grenzen.
In der Nachbargemeinde Efringen-Kirchen war erst vor kurzem ein Streit darüber entbrannt, welche Form von Beerdigungen man zulassen wollen. Dabei rückte vor allem die Frage nach ...