Familienhilfe hört an der Grenze auf

Wenn die Tochter in der Schweiz lebt, darf der deutsche Vater mit seinem privaten Pkw-Anhänger nicht beim Umzug helfen.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BAD SÄCKINGEN. Der Vorgang ist gewöhnlich: Die Tochter zieht um und der Vater bietet mit seinem privaten Pkw-Anhänger Hilfe an. Ein Problem wird's, wenn die Tochter innerhalb der Schweiz umzieht und der Vater in Deutschland lebt. Das weiß seit einigen Tagen auch ein Mann aus dem Hotzenwald, dem die Einreise in die Schweiz mit dem leeren Anhänger am Grenzübergang in Bad Säckingen verwehrt wurde. Da half auch der Hinweis nichts, dass es kein gewerblicher Transport sei und der Schweiz kein wirtschaftlicher Schaden entstehe.

Die Rechtslage ist nach Auffassung von Hansruedi Bitterli, dem Leiter des Schweizer Zollamts Stein/Säckingen, klar. Im Ausland versteuerte Fahrzeuge und Anhänger dürfen in der Schweiz keine Inlandstransporte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Hansruedi Bitterli, Herbert Dreixler

Weitere Artikel