Familie auf Bewährung
Trotz häufiger Gewalt hat ein 24-Jähriger vom Landgericht eine allerletzte Chance bekommen.
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WEHR/WALDSHUT-TIENGEN. Das rechte Maß zu finden, ist eine Kunst. Gerade auch vor Gericht, wenn es darum geht, die richtige Strafe für die Tat eines Angeklagten zu finden. Bisweilen erfordert dies auch Zeit. Zeit, die sich die Erste Kleine Strafkammer des Landgerichts Waldshut für einen 24-Jährigen nahm. Den hatte das Amtsgericht Bad Säckingen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu neun Monaten Haft verurteilt - ohne Bewährung. Das Landgericht hat der Mann jetzt mit der gleichen Strafe verlassen - diesmal allerdings zur Bewährung ausgesetzt.
Die Geschichte ist schnell erzählt: Eine Auseinandersetzung nach einer Familienfeier im Wehrer Haus der Schwiegereltern "in spe" ist am 3. Juli 2004 eskaliert. Dabei hat der angeklagte Bad Säckinger den Vater seiner Verlobten durch zwei Schläge im Gesicht verletzt ...