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Fahrradstraßen sollen den Radverkehr auf einer bestimmten Route bündeln und Lücken im Radverkehrsnetz schließen. Auf ihr haben Fahrradfahrer Vorrang und nebeneinander fahren. Laut StVO braucht es für ihre Einrichtung eine hohe zu erwartende Verkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr oder eine untergeordnete Bedeutung für den Kfz-Verkehr. Potenzial haben daher vor allem Tempo-30-Zonen. Für Fahrradstraßen soll die Fahrgassenbreite mindestens vier Meter, bei Schwerverkehr, alles über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, mindestens sechs Meter betragen. Es wird empfohlen, auf diesen Routen durchgängig Vorfahrt einzurichten und Kreuzungsbereiche mit roter Farbe hervorzuheben.
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