Fahrlässiger Umgang mit Asbest
Ein Handwerksbetrieb hat bei Abrissarbeiten in der Hebelschule die Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet, während noch 23 Kinder im Gebäude waren.
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Äußerst leichtfertig ist der Juniorchef einer Breisacher Sanitärfirma bei Abrissarbeiten mit asbesthaltigem Material in der Hebelschule umgegangen: Bei der Demontage von Toilettenanlagen im Juli 2007 traf der 40-Jährige für sich und seine Mitarbeiter nicht die nötigen Sicherheitsvorkehrungen. Während der gesundheitsgefährdenden Arbeiten hielten sich 23 Kinder und acht Erwachsene im Gebäude auf. Das Amtsgericht verurteilte den Handwerker in der vergangenen Woche zu einer Geldstrafe von 2500 Euro.
Messungen einige Tage nach den Arbeiten ergaben erhöhte Werte: In den betroffenen Toiletten im Erd- und zweiten Obergeschoss wurden 600 und 1000 Asbestfasern pro Kubikmeter gemessen, als unbedenklich gelten Räume jedoch nur unter dem Wert 500. In den Fluren wurden ...