Fahrer glaubte an ein Wildpferd
Einstellung des Verfahrens abgelehnt / Frührentner bemerkte Unfall angeblich nicht / Ursprünglicher Strafbefehl rechtskräftig.
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LAUFENBURG/BAD SÄCKINGEN (kf). "Wenn wir diese Verhandlung einstellen, brauchen wir bald gar nichts mehr vor Gericht verhandeln!" Der Vorsitzende des Amtsgerichts Bad Säckingen, Heinz Jockers, reagierte am Montag etwas ungehalten auf den Vorschlag eines Verteidigers. In dem Fall, der zur Verhandlung stand, ging es um fahrlässige Körperverletzung und Fahrerflucht bei einem Unfall zwischen Hochsal und Binzgen.
Deshalb schloss auch der Staatsanwalt nach der Beweisaufnahme eine Einstellung kategorisch aus. So blieb dem Angeklagten, einem 56-jährigen Mann aus Murg, am Ende nur die Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl, den er sich durch seine unachtsame Fahrweise ...