Fälschung war nicht nachzuweisen
Kreditbetrug: Landgericht hob Urteil gegen ehemaligen Gebrauchtwagenhändler auf / Käufer konnte die Raten nicht zahlen.
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SCHOPFHEIM/WALDSHUT (ds). In einer Berufungsverhandlung hob das Landgericht Waldshut-Tiengen das Urteil des Amtsgerichts Schopfheim gegen einen ehemaligen Gebrauchtwagenhändler auf, der wegen Urkundenfälschung und Betrug angeklagt war.
In der Berufungsverhandlung gegen den 44-jährigen Autohändler aus Steinen deutete (zunächst) alles darauf hin, dass das Urteil des Schopfheimer Amtsgerichtes vom Januar 2001 bekräftigt würde. Zu seiner Verteidigung hatte der Angeklagte ...